Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt

Diese Provision sollten Sie sich nicht entgehen lassen!

Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft werden soll? Informieren Sie uns.


Aktiv Immobilien belohnt Ihren Tipp mit einer Tippgeberprovision, wenn er zu einem Abschluss führt.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprovision sind:

  • Aktiv Immobilien kennt das Objekt nicht.
  • Die Immobilie liegt in der Region Stuttgart, Rems-Murr-Kreis, Landkreis Schwäbisch Hall oder dem Landkreis Biberach
  • Es wurde noch kein anderer Maklerauftrag erteilt.
  • Die Immobilie wurde noch nicht öffentlich beworben.


Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten, Freundes oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, kontaktieren Sie Aktiv Immobilien ganz einfach. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend und zeitnah informieren.

 

Wir können nur Immobilien berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.

Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, wird Aktiv Immobilien den Immobilienbesitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.

Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns selbstverständlich eine schriftliche Bestätigung.

Ausgeschlossen von der Tippgeberprovision für Immobilien sind Personen, die diese aus rechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

 

Ihr Anspruch auf Tippgeberprovision 

Sie haben nur dann einen Anspruch auf eine Tippgeberprovision, wenn ein Maklervertrag mit Aktiv Immobilien geschlossen wurde, der Hauptvertrag zwischen dem Immobilieneigentümer und der dritten Person zustande gekommen ist und wir als Tippnehmer die Maklerprovision zur Gänze erhalten haben. Außerdem muss Ihre Empfehlung als Tippgeber den Abschluss des Hauptvertrages zumindest mitverursacht haben. Im Erfolgsfall kontaktieren wir Sie anhand Ihrer Kontaktdaten aus unserer Datenbank und ersuchen um Mitteilung Ihrer Kontoverbindung. 

Nach notarieller Beurkundung des Hauptvertrages erhalten Sie für Ihren Tipp eine Provision von 3000 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Provision zahlen wir innerhalb von zehn Tagen, nach Erhalt der eigenen Maklerprovision, auf Ihr Konto ein.