Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie

 

Rechtlich auf der sicheren Seite mit Aktiv Immobilien

Die Bundesregierung hat den gesetzlichen Energieausweis für Gebäude beschlossen. Das Ziel des Energieausweises ist es, den Energieverbrauch bzw. -bedarf von Immobilien transparent zu machen und so eine Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude zu ermöglichen. Durch ausgewiesene Modernisierungsempfehlungen wird zudem das Verbesserungspotential einer Immobilie aufgezeigt. 

Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie bei Elektrogeräten erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.

Immobilienbesitzer, die keinen Immobilienmakler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen korrekt ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Der Gesetzgeber hat die Verantwortlichkeit des Immobilienbesitzers für die Richtigkeit der verwendeten Daten betont. Wenn Sie uns als Makler beauftragen, kümmert sich Aktiv Immobilien für Sie um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen. So sind Sie als Immobilienbesitzer rechtlich auf der sicheren Seite.